Häufige Fragen
Dinge die Sie vorab wissen sollten
Als staatlich anerkannter Verwaltungsfachangestellter bin ich qualifiziert, alle Tätigkeiten des Verwaltungslehrgangs I auszuüben. Ich bin sehr gut trainiert in Kenntnisse der allgemeinen Gesetze und in der Lage, auch mich in spezielle Gesetze kurzfristig einzuarbeiten. Meinen Qualifizierungsnachweis können Sie sich im Dokumentenbereich ansehen.
Die Beauftragung eines kleinunternehmerischen Nebengewerbes ist vergaberechtlich unproblematisch, da bei einem geschätzten Auftragswert von maximal 3.000 Euro die Schwellenwerte für förmliche Ausschreibungsverfahren bei weitem unterschritten werden. Diese Aufträge fallen unter den Bereich der Direktvergabe beziehungsweise des Direktauftrags gemäß der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) und den haushaltsrechtlichen Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Eine formelle europaweite oder nationale Ausschreibung ist hierbei nicht erforderlich, da die Aufträge weit unter den relevanten Wertgrenzen für Dienstleistungsaufträge liegen. Die Beauftragung dient primär der effizienten Reduzierung der Verwaltungslast und kann nach interner Prüfung der sachlichen Notwendigkeit ohne langwierige Vergabeverfahren direkt erfolgen.
Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet. Bei Anwendung der Kleinunternehmerregelung wird keine Umsatzsteuer in Rechnungen ausgewiesen und an das Finanzamt abgeführt; im Gegenzug entfällt jedoch der Vorsteuerabzug aus Eingangsrechnungen.
Um einen rechtssicheren Datenaustausch zu gewährleisten, erfolgt die Übertragung vertraulicher Dokumente ausschließlich über eine von mir betriebene, private Nextcloud-Instanz. Diese Lösung ermöglicht eine Ende-zu-Ende-verschlüsselte Kommunikation und Datenspeicherung, wodurch die Anforderungen an technische und organisatorische Maßnahmen gemäß Art. 32 DSGVO vollumfänglich erfüllt werden. Die Serverinfrastruktur befindet sich ausschließlich in Deutschland, womit die Einhaltung europäischer Datenschutzvorgaben sichergestellt ist. Für Empfänger und Geschäftspartner entstehen dabei keine zusätzlichen Kosten oder Lizenzanforderungen, da der Zugriff bequem über jeden gängigen Webbrowser erfolgt. Durch den Betrieb auf eigener Infrastruktur entfällt die Abhängigkeit von Drittanbietern, was die Datensicherheit erhöht und mir die direkte Kontrolle über alle Informationsflüsse ermöglicht.
Der Leistungsumfang entspricht den Tätigkeiten, die allgemein auch einem Sachbearbeiter der Entgeltgruppe 5 – 9a zugetraut werden abgesehen von buchhalterischen Tätigkeiten. Die Abgrenzung erfolgt weiter von spezialgesetzlichen Grundlagen die einen Verwaltungslehrgang II Voraussetzen wie beispielsweise dem SGB XII. Hier ist zwar eine Zuarbeit möglich, die letztendliche Entscheidung muss jedoch in diesem Fall in Ihrem Hause noch überprüft und genehmigt werden.
STUFE 1
Basis-Stundensatz (Einfache Handgriffe und Office-Arbeiten Word Excel PowerPoint) etc:
–> 30,00 € / angefangene Stunde
STUFE 2
Einfache Antragsbearbeitung, Webseiten-Administration/Moderation
–> Faktor 1,3 – 39,00 € / angefangene Stunde
STUFE 3
Komplexe Antragsbearbeitung, Grafikdesign Photoshop, Vertonung und Effektgestaltung Audacity, Programmierlösungen)
–> Faktor 1,6 – 48,00 € / angefangene Stunde
PAUSCHALZUSCHLAG
Organisation Dritter – pro beauftragen/betreutem Vorgang (für die Koordination von Speditionen, Druckereien etc.).
–> Preis der gebuchten Leistung zzgl. 30,00 € Organisationsaufwand
!!! Vorsteuerabzug: Gemäß § 15 Abs. 3a UStG kann keine Vorabzugssteuer gegenüber Dritten gemacht werden und die vollen 19% Mehrwertsteuer auf diese Leistung bezahlt werden. Sollte dies nicht erwünscht sein, muss die Beauftragung und Liquidation durch Sie erfolgen.
PAUSCHALZUSCHLAG Dienstleistungen an Ihrem Einsatzort
–> Anreise – zzgl. 5 € / angefangene Stunde
–> Durchführung – zzgl. 10 € / angefangene Stunde
!!! Die Preisgestaltung ist excl. Mehrwertsteuern. Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.
Sie können mich jederzeit per
E-MAIL info@Maurer-Crowdsourcing.de
TELEFON +49 176 5565 0850
erreichen. Ich gebe mein möglichstes, Auftragsanfragen innerhalb der nächsten 72 Stunden zu beantworten.
Supportanfragen zu einer laufenden Beauftragung werde ich innerhalb der üblichen Geschäftszeiten von 8 – 16 Uhr sofort, spätestens aber innerhalb 24 Stunden zu beantworten.
VIDEOMEETING oder PERSÖNLICH nach vorheriger Terminvereinbarung.
Die Einhaltung höchster Standards bei Datenschutz und Geheimhaltung ist integraler Bestandteil der Auftragsabwicklung:
- Datenschutz (DSGVO): Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt streng nach den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung. Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) garantieren den Schutz vor unbefugtem Zugriff.
- Verschwiegenheit (VwVfG): In Anlehnung an die Grundsätze des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) zur Verschwiegenheit behandele ich sämtliche im Rahmen der Tätigkeit bekannt gewordenen Informationen strikt vertraulich.
- Kommunikation mit Dritten: Eine Kommunikation mit Dritten (z. B. Speditionen, Druckereien) erfolgt ausschließlich im absolut notwendigen Umfang zur Leistungserbringung und grundsätzlich erst nach vorheriger Kenntnisgabe und Abstimmung mit dem Auftraggeber.
- Sichere Aufbewahrung: Sämtliche Unterlagen und Datenträger werden physisch und digital vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte geschützt aufbewahrt. Physische Dokumente werden unter Verschluss gehalten, digitale Daten durch Verschlüsselung und gesicherte Systeme gesichert.
